Fragen zu rechtlichen Aspekten der sog. 24-Stunden-Betreuung
Auch zur Vertragsgestaltung und anderen rechtlichen Themen erreichen uns täglich verschiedene Fragen. Ist die Dienstleistung von Linara durch ein unabhängiges Institut geprüft? Was mache ich, wenn die Betreuungsperson krank wird, Urlaub hat oder die Chemie nicht stimmt? Welche Kündigungsfrist wird vertraglich vereinbart und in welcher Sprache wird der Vertrag erstellt? Wir beantworten in unseren FAQ auf dieser Seite häufig gestellte Fragen unserer Interessenten und Kunden zu den rechtlichen Aspekten der Vermittlung von Betreuungspersonen aus Osteuropa. Haben Sie Fragen zur sog. 24h-Betreuung, die wir bisher noch nicht berücksichtigt haben oder wünschen Sie eine individuelle Beratung, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0800 64 87 225 oder per E-Mail an info@linara.de.
Wir sorgen dafür, dass Sie eine rechtlich einwandfreie Dienstleistung auf Grundlage von geltendem EU-Recht erhalten. Die von Linara vermittelten Betreuerinnen und Betreuer sind entweder bei sorgfältig ausgewählten osteuropäischen Partnerunternehmen in ihrem Herkunftsland tätig (Entsendung) oder arbeiten auf selbstständiger Basis als Gewerbetreibende in Deutschland.
Die entsendeten Betreuungspersonen entrichten entsprechend den in den jeweiligen EU-Ländern geltenden gesetzlichen Regelungen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen wird durch das Europäische Formblatt A1 dokumentiert. Für die entsendeten Betreuungspersonen, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, findet das deutsche Mindestlohngesetz Anwendung. Von allen unseren Partnerunternehmen liegt uns die schriftliche Garantie vor, dass die Regelungen des Mindestlohngesetzes für alle Angestellten eingehalten werden.
Bei den selbstständigen Betreuungspersonen arbeiten wir ausschließlich mit Betreuerinnen und Betreuern zusammen, die ordnungsgemäß bei den zuständigen Gewerbe- und Finanzämtern gemeldet sind sowie über eine gültige Gewerbeanmeldung und Steuernummer verfügen.
Im Jahr 2017 wurde Linara von der Stiftung Warentest getestet und dabei als besonders kundenorientiert ausgezeichnet. Linara zählt im Test zu den Anbietern, die bei der Vermittlung überzeugen. Positiv bewertet wurde auch der Umgang von Linara mit den Sozialversicherungsnachweisen der Betreuungspersonen (A1-Bescheinigung).
Im Rahmen von Routine-Maßnahmen wird Linara regelmäßig von den zuständigen Aufsichtsbehörden überprüft und alle bisher durchgeführten Kontrollen wurden ohne Beanstandungen abgeschlossen. Alle von uns verwendeten Dienstleistungsverträge sind von Rechtsanwälten auf juristische Korrektheit geprüft.
Sie schließen einen Vertrag in deutscher Sprache über die gewünschte Betreuung ab. Einmal monatlich erhalten Sie eine Abrechnung per E-Mail und/oder per Post. Diese beinhaltet sämtliche Kosten, sowohl für die Betreuungsleistung als auch für die Leistungen von Linara. Ihr fester Ansprechpartner bei Linara steht Ihnen bei allen Vertrags- und Rechnungsangelegenheiten jederzeit zur Verfügung.
Möchten Sie Ihren Vertrag kündigen, ist dies schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen möglich. Im Todesfall gilt eine Kündigungsfrist von 7 Tagen. Wir werden die Abreise der Betreuungsperson in dieser Situation nach Ihren Wünschen organisieren.
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Daher wenden Sie sich in solchen Situationen bitte vertrauensvoll an Ihren festen Ansprechpartner bei Linara. Wir stehen Ihnen zur Seite, suchen eine für Sie passende Lösung und tauschen ggf. die Betreuungsperson aus. Wir sind so überzeugt von dem hohen Engagement unserer Mitarbeiter und der hohen Qualität der von uns vermittelten Betreuungsdienstleistung, dass wir Ihnen eine Geld-zurück-Garantie anbieten.
Der Urlaub Ihrer Betreuungsperson wird rechtzeitig in Rücksprache mit Ihnen geplant. Wir organisieren eine Vertretung, damit eine lückenlose Betreuung ermöglicht wird. Dabei ist es unser Bestreben, dass wir eine feste Betreuungsperson für Sie finden, die immer wieder zu Ihnen zurückkehrt.
Sollte Ihre Betreuungsperson erkranken und ihre Aufgaben nicht mehr ausführen können, werden wir Ihnen schnellstmöglich eine Vertretung vermitteln und zeitgleich die Abreise der erkrankten Betreuungsperson organisieren. Die Betreuerinnen und Betreuer sind krankenversichert, sodass eine akute Notfallbehandlung auch in Deutschland erfolgen kann.
Ihre Frage zu rechtlichen Aspekten der Vermittlung von Betreuungspersonen haben wir auf dieser Seite nicht beantwortet? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0800 64 87 225 oder per E-Mail an info@linara.de.
Linara - Der Partner an Ihrer Seite
Einfühlsam. Kompetent. Zuverlässig.
- Über 10 Jahre Erfahrung
- Jährlich 2.000+ Vermittlungen
- Stiftung Warentest getestet
- Geld-zurück-Garantie